Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der Metallbau Zwinger, Inhaber Rudi Zwinger, Flugplatzstraße 6, 49835 Lohne (nachfolgend „Auftragnehmer“), gegenüber ihren Kunden („Auftraggeber“), in ihrer jeweils bei Vertragsschluss gültigen Fassung.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
Angebot & Vertragsschluss
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder mit Beginn der Ausführung zustande.
An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Abbildungen und sonstigen Unterlagen behält sich der Auftragnehmer Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten ohne Zustimmung nicht zugänglich gemacht werden.
Leistungsumfang & Maße
Maßgeblich für den Umfang der Leistung ist die Auftragsbestätigung. Maß-, Gewichts- und Mengenangaben sowie Abbildungen sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Konstruktions- und Materialabweichungen im Rahmen technischer Notwendigkeiten und handwerksüblicher Toleranzen bleiben vorbehalten.
Ein vom Auftragnehmer durchzuführendes Aufmaß vor Ort ist – soweit erforderlich – Voraussetzung für die verbindliche Fertigung. Nachträgliche Änderungswünsche können zu Mehrkosten und einer Anpassung der Termine führen.
Preise & Nebenleistungen
Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Sofern nicht anders vereinbart, gelten die Preise ab Werkstatt; Anfahrt, Fracht, Verpackung und etwaige Mautkosten werden gesondert berechnet.
Zuschläge für Über-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeiten sowie für vom Auftraggeber verursachte Wartezeiten werden gesondert berechnet. Bei Verträgen mit einer Leistungszeit von mehr als vier Monaten ist der Auftragnehmer berechtigt, nachweisbare Erhöhungen der Material- und Lohnkosten angemessen weiterzugeben.
Zahlungsbedingungen
Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen ab Zugang ohne Abzug zahlbar. Bei größeren Aufträgen ist der Auftragnehmer berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen entsprechend dem Baufortschritt zu verlangen.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen (§§ 286, 288 BGB). Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
Liefer-, Leistungs- & Montagezeiten
Liefer- und Leistungstermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden. Ihre Einhaltung setzt die rechtzeitige Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Auftraggebers voraus.
Ereignisse höherer Gewalt sowie unvorhergesehene, nicht zu vertretende Hindernisse (z. B. Lieferengpässe, Betriebsstörungen, Witterung bei Außenmontagen) verlängern die Fristen angemessen.
Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Montage- bzw. Leistungsstelle rechtzeitig zugänglich und montagebereit ist und stellt – soweit erforderlich – unentgeltlich Strom, Wasser, ausreichende Lager- und Arbeitsflächen sowie erforderliche behördliche Genehmigungen zur Verfügung.
Erforderliche Vorleistungen anderer Gewerke müssen mangelfrei und fristgerecht vorliegen. Verzögerungen oder Mehraufwand infolge unzureichender Mitwirkung gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Gefahrübergang & Abnahme
Die Gefahr geht mit Übergabe bzw. – bei Montageleistungen – mit Abnahme auf den Auftraggeber über. Nach Fertigstellung ist die Leistung abzunehmen; Teilabnahmen abgeschlossener Abschnitte sind zulässig.
Nimmt der Auftraggeber eine im Wesentlichen vertragsgemäße Leistung nicht innerhalb einer angemessenen Frist ab, gilt die Abnahme als erfolgt. Die Abnahme darf nicht wegen unwesentlicher Mängel verweigert werden.
Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem Vertragsverhältnis Eigentum des Auftragnehmers. Bei vertragswidrigem Verhalten, insbesondere Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen, soweit noch keine feste Verbindung mit einem Grundstück erfolgt ist.
Mängelansprüche / Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Ist der Auftraggeber Unternehmer, hat er die Leistung unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen (§ 377 HGB).
Bei berechtigter Mängelrüge leistet der Auftragnehmer zunächst Nacherfüllung nach seiner Wahl durch Beseitigung des Mangels oder Neuherstellung. Die Verjährungsfrist beträgt bei Bauwerken und Arbeiten an Bauwerken fünf Jahre, im Übrigen zwei Jahre ab Abnahme, soweit gesetzlich nicht zwingend andere Fristen gelten. Keine Gewähr besteht für Schäden durch unsachgemäße Behandlung, natürliche Abnutzung, fehlerhafte Wartung oder eigenmächtige Änderungen.
Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
Eine darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
Schutzrechte an Zeichnungen
An Entwürfen, Zeichnungen, Konstruktionen und sonstigen Unterlagen behält sich der Auftragnehmer sämtliche Urheber- und Nutzungsrechte vor. Eine Weitergabe an Dritte oder anderweitige Verwendung ist ohne ausdrückliche Zustimmung unzulässig.
VOB/B
Wird bei Bauleistungen die Geltung der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B (VOB/B) ausdrücklich vereinbart, gehen deren Regelungen diesen AGB im Falle von Widersprüchen vor.
Widerrufsrecht für Verbraucher
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses (bei Dienstleistungen) bzw. ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben (bei Warenlieferung).
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Metallbau Zwinger, Rudi Zwinger, Flugplatzstraße 6, 49835 Lohne, Telefon: 0175 2144115, E-Mail: info@metallbau-zwinger.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das nachstehende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zum Zeitpunkt Ihres Widerrufs bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Ausschluss des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht besteht nach § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind. Dies betrifft regelmäßig unsere Maßanfertigungen.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An: Metallbau Zwinger, Rudi Zwinger, Flugplatzstraße 6, 49835 Lohne, E-Mail: info@metallbau-zwinger.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*) / die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
— Bestellt am (*) / erhalten am (*)
— Name des/der Verbraucher(s)
— Anschrift des/der Verbraucher(s)
— Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
— Datum
(*) Unzutreffendes streichen.
Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers (49835 Lohne).
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.